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BGH, 28.01.2008 - II ZR 290/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
GmbHG § 34
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 34
Bindungswirkung eines Urteils über Zeitpunkt der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils - Wolters Kluwer
Bindungswirkung einer Feststellung über die Gesellschafterstellung bis zum Zeitpunkt der Zahlung des Einziehungsentgelts in einem Vorprozess zwischen einer GmbH und Gesellschaftern gegenüber einem Folgeprozess; Übertragbarkeit der sog. Bedingungslehre auf die ...
- Betriebs-Berater
Feststellung des Verlusts einer Gesellschafterstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 34
Umfang der Rechtskraft der Feststellung der Gesellschafterstellung im Einziehungsprozess - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Feststellung des Verlusts einer Gesellschafterstellung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.10.2005 - 7 O 94/05
- OLG Düsseldorf, 23.11.2006 - 6 U 283/05
- BGH, 28.01.2008 - II ZR 290/06
- BGH, 05.05.2008 - II ZR 290/06
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1381
- WM 2008, 1277
- NZG 2008, 516
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52
Sternbrauerei Regensburg
Auszug aus BGH, 28.01.2008 - II ZR 290/06
Das Berufungsgericht hat die Entscheidungserheblichkeit der von ihm aufgeworfenen Grundsatzfrage einer etwaigen Übertragbarkeit der aus dem Senatsurteil vom 1. April 1953 (BGHZ 9, 157) abgeleiteten sog. Bedingungslehre auf die hier vorliegende Konstellation einer "reinen" Zwangseinziehung gemäß § 34 GmbHG in Verkennung der Besonderheiten des zu entscheidenden Falles zu Unrecht angenommen. - OLG Hamm, 07.10.1992 - 8 U 75/92
Vertretung der GmbH im Verfahren über die Wirksamkeit der Abberufung eines …
Auszug aus BGH, 28.01.2008 - II ZR 290/06
Angesichts der Verbindlichkeit jener Entscheidung - von der im Übrigen die Parteien auch im vorliegenden Rechtsstreit als selbstverständlich ausgegangen sind - war die dafür vom Landgericht Wuppertal im 2 Anschluss an die sog. Bedingungstheorie gegebene Begründung im vorliegenden Rechtsstreit keiner revisionsrechtlichen Prüfung mehr zugänglich und dementsprechend auch die umfängliche - wenngleich unvollständige - Darstellung und Erörterung des Meinungsstreits durch das Berufungsgericht überflüssig; zugleich stellte sich für das Berufungsgericht auch nicht in entscheidungserheblicher Weise die Frage einer etwaigen Divergenz zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (GmbHR 1993, 743, 746).
- OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 5 U 189/09
GmbH-Recht: Zwangsweise Entziehung eines Geschäftsanteils
Im Gegenteil hat der Bundesgerichtshof insbesondere in jüngeren Entscheidungen die Frage ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH, DStR 2008, 2120; DStR 2006, 1900 jeweils mit Anmerkung Goette).